Sicherheits-Check Medikament?
Sicherheits-Check Patient?
Ihre Apothekerin und Ihr Apotheker unterstützen Sie dabei, den Überblick über die von Ärztinnen oder Ärzten verschriebenen Medikamente zu behalten. Sie beantworten Ihre Fragen, besprechen die Einnahme und helfen mit, dass Sie rasch wieder gesund werden. Persönliche Beratung und Checks geben Sicherheit und verhindern Fehler und Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten. Mit den Checks leisten Apotheken einen wichtigen Beitrag zu Einsparungen im Gesundheitswesen. Während Ärztinnen und Ärzte diagnostizieren und verschreiben, beraten Apothekerinnen und Apotheker für den konkreten Einsatz des Medikaments.
Die Leistungen Ihrer Apothekerin oder Ihres Apothekers bei verschriebenen Medikamenten wird nicht etwa versteckt auf den Medikamentenpreis aufgeschlagen. Im Gegenteil: Die Checks und weitere Beratungen werden transparent ausgewiesen.
Sicherheits-Check Medikament
Beim Sicherheits-Check Medikament überprüft die Apothekerin oder der Apotheker das Rezept: Bestehen Risiken? Gibt es Widersprüche? Stimmt die Dosierung? Wie und wann soll das Medikament eingenommen werden? Welche Packungsgrösse ist angebracht? Vier Augen im Apothekenteam prüfen Rezept und allfällige Wechselwirkungen. Die Apothekerin oder der Apotheker nimmt bei Bedarf Rücksprache mit dem verordnenden Arzt oder der Ärztin und gibt Ihnen Informationen, damit die Medikamente sicher wirken.
Mit der LOA V werden anstelle des bisherigen Medikamenten-Checks vier einzelne Leistungen je nach Abgabekategorie A/B und neuem oder bestehendem Medikament differenziert abgerechnet:
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CHF 5.20
Sicherheits-Check Medikament beim erstmaligen Bezug von Medikamenten der Abgabekategorie A (verschreibungspflichtige Medikamente).
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CHF 4.25
Sicherheits-Check Medikament bei bereits bezogenen Medikamenten der Abgabekategorie A (verschreibungspflichtige Medikamente), darf beim wiederholten Bezug verrechnet werden.
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CHF 4.05
Sicherheits-Check Medikament beim erstmaligen Bezug von Medikamenten der Abgabekategorie B.
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CHF 2.05
Sicherheits-Check Medikament bei bereits bezogenen Medikamenten der Abgabe- kategorie B. Dazu gehört auch die Abgabe von Magistralrezepturen (durch die Apotheke individuelle hergestellte Arzneimittel).
Die Vergütung wird aufwandgerechter, bringt Ihnen mehr Transparenz und senkt in den meisten Fällen die Kosten im Vergleich zu bisher.
Sicherheits-Check Patient
Beim Sicherheits-Check Patient stellt die Apothekerin oder der Apotheker sicher, dass die verschriebenen Medikamente zu Ihren bisherigen Medikamenten passen. Dazu führt sie/er ein Patientendossier, worin die Medikamente erfasst werden. So entdeckt sie/er Unverträglichkeiten. Dadurch hat die Apotheke in Ihrer Nähe Durchblick bei Ihren Medikamenten, auch wenn Sie bei verschiedenen Ärztinnen oder Ärzten in Behandlung sind.
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CHF 3.95
Sicherheits-Check Patient pro Ärztin/Arzt und pro Tag, unabhängig von der Anzahl Packungen.
In aller Regel geht die Rechnung direkt an die Krankenkasse. Bei einigen Krankenkassen müssen Sie bar bezahlen und selbst eine Rückerstattung verlangen.
Eine Ärztin / ein Arzt weiss nicht, welche anderen Medikamente Sie von anderen Ärztinnen und Ärzten verordnet erhalten haben oder welche selbstgekauften Medikamente Sie sonst noch einnehmen. Hier checkt die Apothekerin / der Apotheker und behält dank breitem Wissen über Medikamente den Überblick – zu Ihrer Sicherheit!
Nein. Gemäss Gesetz gehören Kontroll- und Beratungsleistungen zur Berufspflicht der Apothekerinnen und Apotheker. Diese haften bei Behandlungsfehlern mit Medikamenten. Zudem sind die Checks ein wirksames Mittel, um die Kosten im Gesundheitswesen zu senken und die Qualität der Betreuung zu erhöhen.
Gerne nehmen wir uns Zeit und beantworten Ihnen diese.
Weitere Informationen finden Sie auf:
https://pharmasuisse.org/de/handlungsfelder/tarife-und-preise/loa
Passts? Wirkts? Stimmts?
Checks für Ihre Sicherheit!
In der Apotheke kann man Medikamente kaufen. Wie erkennt aber ein Kunde, ob das Medikament rezeptpflichtig ist oder nicht? In der Schweiz registrierte Medikamente werden in sog. Abgabekategorien unterteilt. Die Listenbezeichnung (oder der Zulassungsvermerk) ist direkt auf dem Medikament aufgedruckt.
