Was bedeutet LOA?
LOA steht für «Leistungsorientierte Abgeltung».
Der Apothekentarif LOA regelt schweizweit, welche pharmazeutischen Leistungen, die Apothekerinnen und Apotheker für Sie erbringen, durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden.
Dieser Tarif wird zwischen dem Verband der Schweizer Krankenversicherer prio.swiss und dem Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse verhandelt und vom Bundesrat genehmigt.
Der Tarifwechsel führt zu keinen Mehrkosten im Gesundheitswesen und stärkt trotzdem die Qualität und Sicherheit Ihrer Versorgung.
Was ist ab 1.1.2026 neu?
Der neue Tarif ist transparenter – Sie sehen klarer, was Ihre Krankenkasse bezahlt. Die Vergütung bildet den tatsächlichen Aufwand besser ab.
Der neue Tarif bringt mehrere Verbesserungen, die Ihnen als Patientin oder Patient zugutekommen. Er ist transparenter in Bezug auf die Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker: Diese sind so abgebildet, dass Sie leicht nachvollziehen können, welchen Betrag Ihre Krankenkasse für welche Leistung in der Apotheke bezahlt.
Der neue Tarif beinhaltet auch spannende Innovationen: Wenn Sie in einem Pflegeheim wohnen (oder eine/n Angehörige/n im Pflegeheim haben), vergütet die Krankenkasse die sogenannte maschinelle Verblisterung durch die Stammapotheke neu auch im Heim. Dies stellt sicher, dass die Medikamentenabgabe sicherer und die Verschwendung von Medikamenten reduziert wird.
Ihre Vorteile in der Apotheke auf einen Blick
Der bisherige Medikamenten-Check wird durch vier nach Aufwand differenzierte Sicherheits-Checks Medikament abgelöst. Dabei prüfen wir, ob:
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das Medikament für Sie in der richtigen Dosierung und Form verschrieben ist,
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Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten bestehen,
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Dosierung und Anwendung korrekt und verständlich für Sie sind,
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Risiken oder eine Doppelmedikation bestehen.
Wenn Sie regelmässig Medikamente in Ihrer Stammapotheke beziehen – zum Beispiel wegen einer chronischen Erkrankung –, profitieren Sie vom neuen Tarif, da der Sicherheits-Check bei wiederholtem Medikamentenbezug günstiger ist – und dies ohne Abstriche bei der Sicherheit!
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Der bisherige Bezugs-Check wird durch den Sicherheits-Check Patient abgelöst. Als Apotheke führen wir ein eigens für Sie angelegtes persönliches Patientendossier. Dadurch behalten wir den Überblick – auch wenn Sie mehrere Medikamente von unterschiedlichen Ärztinnen und Ärzten verordnet einnehmen. Dieses Dossier hilft uns auch zu kontrollieren, wie sich die Medikamente, die Sie ohne Rezept direkt in der Apotheke kaufen, untereinander und mit Ihren anderen Medikamenten vertragen. Das schützt Sie vor diesbezüglichen Risiken und sorgt für eine optimale Therapie.
Sie müssen eine Injektion selbst vornehmen und wissen nicht wie? Oder haben Sie zum ersten Mal einen Inhalator von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin verschrieben bekommen? Wir können Sie unterstützen und Ihnen gerade bei Medikationen mit besonderem Beratungs- und Instruktionsaufwand eine persönliche Erklärung zur richtigen Anwendung bieten.
Wochen-Dosiersystem: Wir füllen Ihre Medikamente für die Woche ab, zum Beispiel in kleine Fächer oder Dosen für jeden Einnahmezeitpunkt. Diese Leistung wird neu nach Aufwand verrechnet.
Maschinelle Verblisterung: Sie bekommen Ihre Medikamente nach Einnahmezeitpunkt separat im sogenannten «Schlauchblister» sicher verpackt und mit Ihrem Namen und zugehörigem Medikamentennamen versehen. Diese Möglichkeit ist besonders bei einer Medikation mit vielen verschiedenen Medikamenten, längerer Therapiedauer und komplizierten Einnahmezeitpunkten sinnvoll, gerade auch bei Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern.
Das gibt Ihnen und/oder Ihren Angehörigen mehr Sicherheit im Alltag.
Gerne nehmen wir uns Zeit und beantworten Ihnen diese.
Weitere Informationen finden Sie auf:
https://pharmasuisse.org/de/handlungsfelder/tarife-und-preise/loa
Mehr Sicherheit. Mehr Qualität. Mehr Transparenz.
Der neue Apothekentarif LOA
In der Apotheke kann man Medikamente kaufen. Wie erkennt aber ein Kunde, ob das Medikament rezeptpflichtig ist oder nicht? In der Schweiz registrierte Medikamente werden in sog. Abgabekategorien unterteilt. Die Listenbezeichnung (oder der Zulassungsvermerk) ist direkt auf dem Medikament aufgedruckt.
