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Es gibt folgende Abgabekategorien:

Rezeptfreie & rezeptpflichtige Medikamente

In der Apotheke kann man Medikamente kaufen. Wie erkennt aber ein Kunde, ob das Medikament rezeptpflichtig ist oder nicht? In der Schweiz registrierte Medikamente werden in sog. Abgabekategorien unterteilt. Die Listenbezeichnung (oder der Zulassungsvermerk) ist direkt auf dem Medikament aufgedruckt.

A: In der Apotheke -einmalige Abgabe des Medikamentes auf Arztrezept
Das heisst, in der Apotheke kann dieses Medikament einmal und nur gegen Vorweisen eines Arztrezeptes bezogen werden (z.B. Antibiotika)

so sieht der aufgedruckte Zulassungsvermerk für Medikamente der Liste A aus

E: In allen Geschäften – freikäufliche Produkte (keine Medikamente)
Die Produkte, welche mit einem „E“ gekennzeichnet sind, sind keine Medikamente und können überall eingekauft werden (z.B. Vogel Santasapina®)

so sieht der aufgedruckte Zulassungsvermerk für Medikamente der Liste E aus

D: In der Apotheke und Drogerie – frei käufliche Medikamente (ohne Rezept!)
Diese Medikamente können sowohl in der Apotheke als auch in der Drogerie ohne ärztliches Rezept gekauft werden (z.B. Mittel gegen Schmerzen wie Aspirin® oder Panadol®)

so sieht der aufgedruckte Zulassungsvermerk für Medikamente der Liste D aus

C: In der Apotheke – frei käufliche Medikamente (ohne Rezept!)
Diese Medikamente können in der Apotheke ohne Arztrezept eingekauft werden. (z.B. Mittel gegen Grippe wie Neo Citran®, Pretuval C® oder Vicks Medinait®)

so sieht der aufgedruckte Zulassungsvermerk für Medikamente der Liste C aus

B: In der Apotheke – Medikamentenabgabe auf Arztrezept – Dauerrezept möglich
Das heisst, in der Apotheke kann dieses Medikament einmal oder mehrmals als Dauerrezept und nur gegen Vorweisen eines Arztrezeptes bezogen werden (z.B. Blutdrucksenker, Medikament gegen Diabetes)

so sieht der aufgedruckte Zulassungsvermerk für Medikamente der Liste B aus

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